Cornelia Wilhelm

Ein Name, zwei Herzen: Das Namensrecht in der Schweiz

Die Hochzeitslocation wurde gebucht, die Gästeliste steht und dennoch fällt es vielen Paaren auch kurz vor der Trauung noch sehr schwer, eine Antwort auf die Frage „Wie wollen wir nach der Hochzeit heissen?“ zu finden.

Die Hochzeitslocation wurde gebucht, die Gästeliste steht und dennoch fällt es vielen Paaren auch kurz vor der Trauung noch sehr schwer, eine Antwort auf die Frage „Wie wollen wir nach der Hochzeit heissen?“ zu finden.

Eine bronze Figur der Justizia.
Bildquelle: unsplash (Tingey Injury Law Firm)

Sicherlich gibt es im Zuge der Vorbereitung auf den „schönsten Tag im Leben“ romantischere Themen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass das Schweizer Namensrecht weniger kompliziert ist, als es im ersten Moment vielleicht den Anschein haben mag.

Seit 2013: Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Namensrecht tritt in Kraft

Am 01. Januar 2013 trat in der Schweiz eine Reform in Kraft, die die rechtliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau (und auch im Zusammenhang mit gleichgeschlechtlichen Ehen) im Namensrecht umsetzt. Nun ist es erlaubt, dass jeder bei einer Eheschliessung seinen Namen behält.

Das bedeutet: Wenn ihr nichts Gegenteiliges erklärt, behält jeder von euch automatisch seinen Namen. Kein neues Beantragen von Ausweisen, kein Anschreiben von Vertragspartnern und Co.. Einfacher geht es nicht. Auch Menschen, die (zum Beispiel aus einer früheren Ehe) einen Doppelnamen tragen, nehmen diesen mit.

EhepartnerInnen, die keinen gemeinsamen Familiennamen führen, aber Kinder haben, müssen allerdings festlegen, welchen Ledignamen der Nachwuchs tragen soll. Die Entscheidung gilt dann für alle Kinder.

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Wie wäre es mit einem gemeinsamen Familiennamen?

Was für die einen nach einem Stück „Selbstaufgabe“ (zumindest auf dem Papier) klingt, ist für andere der ultimative Liebesbeweis. Ob ein gemeinsamer Nachname zu einer Ehe dazugehört oder ob das Ganze einen eher symbolischen Effekt hat, entscheidet jeder für sich.

Fest steht: Paare, die einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten, müssen einige Vorgaben beachten. Wichtig ist, dass es sich bei dem gewählten Namen um den Ledignamen eines der beiden EhepartnerInnen handelt. Die Auswahl muss, zum Beispiel im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens, ausdrücklich erklärt werden.

Die Frage „Wie werden unsere gemeinsamen Kinder heissen?“ müsst ihr euch in diesem Fall nicht mehr stellen. Diese übernehmen automatisch den jeweils gewählten Nachnamen.

Doppelnamen klingen nach Kompromiss, sind aber in der Schweiz nicht mehr erlaubt

Er galt lange als Alternative für diejenigen, die sich nur schwer (oder gar nicht) auf eine gemeinsame Lösung einigen konnten: der Doppelname. Allerdings kann dieser in der Schweiz nicht mehr gebildet werden. Aber klar: Wer bereits einen solchen Doppelnamen trägt, muss diesen nicht wieder abgeben. Er kann allerdings nicht zum gemeinsamen Familiennamen werden.

Alle anderen, die den Namen des Partners oder der Partnerin und ihren eigenen nicht missen möchten, können sich für einen sogenannten „Allianznamen“ (mit Bindestrich) entscheiden. Dieser wird dann allerdings nicht ins Zivilstandsregister eingetragen, kann aber (auf Antrag) im Pass oder auf der Identitätskarte erscheinen, und im Alltag, zum Beispiel auf dem Tür- oder Briefkastenschild präsentiert werden.

Und was gilt für Paare, die im Ausland heiraten wollen?

Auch wenn sich viele SchweizerInnen mit ihrer Heimat verbunden fühlen: Für ein unvergessliches „Ja!“ zieht es einige ins Ausland. Unabhängig davon, ob zwei Menschen in der Stadt der Liebe, auf den Malediven oder an einem anderen Ort der Welt ihre Liebe besiegeln: Ein klein wenig Bürokratie reist mit.

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Wichtig ist, dass die Namenserklärung auch in einem solchen Fall vor der Trauung abgegeben wird, wenn beide nicht ohnehin ihre bisherigen Namen tragen möchten. Wer sich zu spät entscheidet, muss danach ein ordentliches Namensänderungsgesuch beantragen.

Nachträgliche Änderungen sind nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn beide EhepartnerInnen im Ausland wohnen oder wenn die Eheschliessung weniger als sechs Monate zurückliegt, möglich.

Welcher Name passt zum gemeinsamen Weg?

So klar die rechtlichen Vorgaben sind: Die Entscheidung für oder gegen einen gemeinsamen Namen ist emotional und persönlich. Manche Paare setzen einen einheitlichen Familiennamen mit einem Gefühl von Zusammengehörigkeit gleich, andere möchten ihre individuelle Geschichte auch auf dem Papier wahren.

Das Schweizer Namensrecht bietet Raum für beide Lebensentwürfe, gibt keine standardisierte Lösung vor und zeigt damit einmal mehr, dass die Kombination aus bedingungsloser Liebe und eigener Identität viele Gesichter hat.